Bundesdelegiertenkonferenz des vkm Deutschland 2007
MIT EINER STIMME SPRECHEN
Am 21. April 2007 trafen sich die gewählten Delegierten der einzelnen vkm Landesverbände zu ihrer ordentlichen jährlich stattfindenden Sitzung. Der Kollege Klaus-Dirk Wildoer in seiner Funktion als Vorsitzender begrüßte alle angereisten Delegierten aus dem Bundesgebiet recht herzlich. Als besondere Gäste wurden begrüßt der Kollege Paul-Werner Geis als Vorsitzender der Vereinigung Kirchlicher Mitarbeiterverbände Deutschlands sowie der Geschäftsführer Rüdiger Doering, der zeitgleich auch die Grüße unseres befreundeten Landesverbandes vkm Rheinland-Westfalen-Lippe überbrachte.
Die Bundesdelegiertenkonferenz begann traditionell mit einem inhaltlichen Teil. So wurde in zwei Arbeitsgruppen intensiv über die Fragen der Rechtsgrundlagen und praktischen Bedeutung von Notlagenregelung im Bereich der verfassten und diakonischen Kirche gearbeitet als auch im zweiten Themenbereich über die Bewertung von Arbeit. Im austauschenden Plenum hat die Arbeitsgruppe
1 über Rechtsgrundlagen von Notlagenregelungen berichtet sowie dass nach ihren Feststellungen und vorliegendem Datenmaterial Notlagenregelungen zurzeit statistisch auf 25 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Jahr 2006 Anwendung finden. Tendenziell wird festgestellt, dass schwerpunktmäßig im Bereich der diakonischen Kirche und ihren gGmbHs die Notlagenregelung
schon fast zum täglichen Geschäft gehört. In der Tendenz ist hier eine große Gefahr zu sehen. Die Herausforderung liegt natürlich bei uns als Gewerkschaft, die sowohl in den arbeitsrechtlichen Kommissionen als auch in dem Tarifgebiet mitbestimmen, mit beraten und mitbeschließen muss. Die Arbeitsgruppe war sich darüber einig, dass es unbedingt notwendig ist, hier keine Situation zu schaffen, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit offeriert, auf der Ebene von Notlagenregelungen an die Gehälter und hier vorzugsweise
aus Sicht des Arbeitgebers an das Weihnachts-, Urlaubs- oder auch an die Sonderentgelte heranzugehen. Es gab auch Stimmen dahingehend, den jeweiligen Trägern oder auch den Spitzenverbänden der Diakonie und der Caritas deutlich zu machen, dass sie ihre Position und Stellung gegenüber den Refinanzierern stärker ins Gewicht bringen müssen.
Keine Abwertung der Arbeit
Die zweite Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Bewertung von Arbeit. Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahre war das Thema Bewertung von Arbeit schon einmal schwerpunktmäßig aktuell als es um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ging. Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen hieß damals gleicher Lohn für Männer und Frauen in gleicher Tätigkeit. Heute hat sich
die Bundesdelegiertenkonferenz damit beschäftigt, Bewertung von Arbeit unter dem Gesichtspunkt: Was ist finanziell einem Mitarbeiter auszuzahlen, wenn er Tätigkeiten und hier bestimmte Tätigkeiten übernimmt? Die Arbeitsgruppe hatfestgestellt, dass in den letzten Monaten und Jahren immer wieder von Seiten der Dienstgeber versucht worden ist, Arbeitsplätze durch Tätigkeitsbeschreibungen, durch Tarifierung oder durch Arbeitsrechtsregelungen in ihrem finanziellen Niveau abzuwerten. Abzuwerten heißt durch Arbeitsverdichtung und Aufgabenübertragung und dieses im Hinblick auf Tätigkeiten und deren berufliche
Qualifikation aus Sicht des bestehenden oder alten Rechtes herabzugruppieren. Sowohl in den Arbeitsrechtskommissionen
als auch in den Tarifverhandlungen wurde immer wieder deutlich, dass eine berufliche Qualifikation für die Eingruppierung
Merkmal ist. Eingruppierung heißt aber auch Qualifikation und damit eine entsprechende Vergütung. Hier wird nicht nur zuletzt von Seiten des Arbeitgebers, sondern in der Regel auch sehr häufig über den Bereich der Refinanzierer versucht, die wir in der Diakonie und dem Caritas vorfinden, auch die Arbeit im monetären Bereich abzuwerten. Die Arbeitsgruppe war sich relativ schnell darüber im Klaren, dass hier gegengesteuert werden muss. Gegensteuern möchte sie nun fundiert, in dem sich spontan aus der Gruppe heraus Kolleginnen und Kollegen gefunden haben, die sich intensiver dieser Thematik annehmen möchten.
Wir werden Sie, liebe Leserinnen und Leser, regelmäßig im Info darüber informieren.
Nach der Mittagspause gab es dann den notwendigen Teil der Regularien. Nach Vorlage des Protokolls und der Genehmigung wurden dann die Tagesordnungspunkte aufgerufen.
Tendenz: Der vkm ist eine Gewerkschaft
Der wichtigste Tagesordnungspunkt der 4. Bundesdelegiertenkonferenz war die Beratung und Beschlussfassung für den Verbleib des vkm Deutschland in der Vereinigung. Wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen, ist der vkm Deutschland Mitglied in der Vereinigung Kirchlicher Mitarbeiterverbände Deutschland. Diese Vereinigung versteht sich als Zusammenschluss der einzelnen Landesverbände des vkm, die sich im Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland organisiert haben, dort arbeiten und entsprechend ihren Regelungen für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Der vkm Deutschland in der jetzigen Struktur mit seinen Landesverbänden Baden, Kurhessen-Waldeck und Nordelbien hat in den Jahren 2000 bis 2003 intensiv in der Vereinigung darüber diskutiert und verhandelt, den vkm nicht als Verband oder Verein zu führen, sondern den Schwerpunkt auf die gewerkschaftliche Arbeit als wichtiger und ausschließlicher Partner des Arbeitgeberverbandes, der Landeskirchen oder der diakonischen Kirchenvertreter zu legen und sich so zu positionieren und zu profilieren.
Diese Diskussion hat dann im Jahre 2003 dazu geführt, dass die vorgenannten Landesverbände sich im vkm Deutschland mit der klaren Auftraggebung Tarifarbeit neu zusammengeschlossen haben. Der vkm Deutschland hat bis zum heutigen Datum alle möglichen Gremien, Landesverbände und Strukturen genutzt, um hier eine einheitliche Position herbeizuführen. Dieses ist aufgrund der unterschiedlichen landesspezifischen Strukturen des vkm äußerst zähfließend und schwierig gewesen. Somit hat die Grundsatzfrage im Vorstand des vkm Deutschland angestanden, ob und in welcher Position der vkm Deutschland sich in der Vereinigung wieder findet. Auf der Bundesdelegiertenkonferenz hat nunmehr der Vorstand seine Einschätzung und Erfahrung durch die Position dargelegt.
Die Delegierten haben sich intensiv mit dieser Frage und der Position des vkm Deutschland, den Strukturen und dem Selbstverständnis auseinandergesetzt. Schwerpunktmäßig war festzustellen, dass aufgrund der vorher stattgefunden Diskussionen in den Landesverbänden die Definition vkm = Gewerkschaft überwiegt hat. Da dieses nach heutigem Stand nicht mit der Vereinigung so kompatibel ist, wurde in geheimer Abstimmung der Antrag formuliert:
Der vkm Deutschland kündigt fristgerecht zum 31.12.2007 die Mitgliedschaft in der Vereinigung Kirchlicher Mitarbeiterverbände Deutschland.
Der vkm Deutschland bietet allen Mitarbeiterverbänden an, gemeinsam einen Entwurf für einen verbindlichen Kooperationsvertrag zu erarbeiten.
Verbindliche Kooperationen verabreden
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im zweiten Teil dieses Beschlusses, der in geheimer Abstimmung einstimmig so getroffen worden ist, geht es darum, sich nicht von der Vereinigung im Grundsatz zu trennen, sondern entsprechend der Zielsetzung des vkm Deutschland zu bestimmten Themen gemeinsam zu arbeiten, zu kämpfen und sich zu positionieren. Beispielhaft geht es um die Präsentation als eine, und zwar die Vertretung für Kirchliche Mitarbeiterverbände gegenüber den Dienstgebern und Arbeitgeberverbänden. Es geht des weiteren darum, gemeinsame Positionen, wenn es um Arbeitsrechtssetzung geht, abzusprechen
und mit einer Stimme sich zu bestimmten Themenbereichen zu organisieren. Der Vorstand des vkm Deutschland hat sich aufgrund dieser Beschlusslage darauf verständigt, dass er auf seiner nächsten Sitzung sich intensiv um die Frage kümmern wird, welche Themenbereiche, Inhalte und Notwendigkeiten mit den Landesverbänden in Verträgen in Kooperationen verbindlich zu verabreden
sind.
Auch an dieser Stelle werden wir Sie im vkm-Info oder über unsere Newsletter auf dem Laufenden halten.
Nach dieser schwergewichtigen Entscheidung ging es weiter mit den Regularien, in dem der Verantwortliche für den Haushalt Gerhard Stilke in seiner Funktion als Schatzmeister den Haushalt 2006 und 2007 vorgelegt hat. Die satzungsgemäß notwendige Kassenprüfung für das Finanzhaushaltsjahr 2005 wurde ordnungsgemäß von den Kassenprüfern vorgenommen und ohne Beanstandungen den Delegierten in einer schriftlichen Erklärung vorgelegt. Somit wurde die Jahresrechnung 2005 einstimmig so genehmigt. Es gab den herzlichsten Dank für die geleistete Arbeit an den Kollegen Stilke, den Vorstand und die Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle.
Angepasste Beitragsregelung
Um die Tagesordnung weiter abzuarbeiten stand als nächstes der Antrag der Delegierten aus dem Landesverband Baden zur Disposition. Der Landesverband Baden hat sich intensiver mit der Beitragsstruktur der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie vkm Deutschland beschäftigt und möchte durch den Antrag, den er ordnungsgemäß eingereicht hat, die Beitragsstruktur vereinfachen.
Hintergrund ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Vergütungsstrukturen TVöD, BAT, BATKF, AVR, KAT und KTD eine übersichtliche Tabelle und Entgeltstruktur geschaffen werden. Somit hat das Gremium beschlossen, dass der monatliche Beitrag auf 0,7 Prozent des Tabellenentgeltes der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe maßgebend ist. Die Beiträge vermindern sich um 33 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten, wenn sie weniger als eine 2/3-Stelle haben. Der solidarische Beitrag für Mitglieder, die geringfügig beschäftigt, Auszubildende, Zivildienst-, Wehrdienstleistende, Arbeitslose oder Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit als auch Rentner sind, wird bei monatlich 3,50 Euro bleiben.
Dieses hört sich sehr kompliziert an, ist es aber nicht, da sich nach unseren Berechnungen unwesentliche Veränderungen ergeben. Bis dato sind die Prozentzahlen von 0,7 als auch auf einer 2/3- Stelle identisch. Eine Anpassung gibt es nur, da bisher immer die Grundvergütung ausschlaggebend war. Daher hat sich die Bundesdelegiertenkonferenz aufgrund der neuen Struktur auf die sog. Stufe 2 verständigt. Wir werden in der nächsten vkm-Info die neuen Tabellenwerte, die zum 1.6.2007 umgesetzt werden, veröffentlichen.
Auch bei dieser Umstellung gibt es eine Übergangsregelung. Bei Mitgliedern, deren Entgelt sich in der Neufassung eines möglichen Tarifwerkes oder in einer Umstellung eines Tarifwerkes oder Arbeitsrechtsregelung befindet, wird sich nichts ändern.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, somit war die 4. Bundesdelegiertenkonferenz hinsichtlich ihrer Beschlüsse und Diskussionen intensiv, konstruktiv und kreativ.
Am späten Nachmittag bedankte sich der Vorsitzende Klaus-Dirk Wildoer für diese geleistete Arbeit und hofft, dass die nächste 5. ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz im Jahr 2008 genauso erfolgreich durchgeführt werden kann.
Hubert Baalmann
Verbandssekretär