| PDF Dokument - Wir, die "Arbeitsgemeinschaft Nordkirche" auf Arbeitnehmerseite appellieren. [38 KB] |
An die Kirchenleitungen
- Mecklenburgs
- Pommern
- Nordelbien
Wir, die "Arbeitsgemeinschaft Nordkirche" auf Arbeitnehmerseite appellieren
- an die gesetzgebenden Organe und Anstellungsträger in unseren Landeskirchen:
Dem Begehren diakonischer und kirchlicher Anstellungsträger muss widersprochen werden, dass kirchliche Autonomie und Selbstbestimmung durch einen Verzicht auf Tarifverträge gewährleistet sind. Wenn Dienstgemeinschaft ernst genommen werden soll, dann erfordert sie geradezu paritätisch ausgehandelte Tarifvereinbarungen.
- an alle Mitarbeitende:
Damit Tarifverträge zustande kommen können, müssen sich diakonische und kirchliche Mitarbeitende gewerkschaftlich organisieren.
- an die Mitarbeitervertretungen:
Weil sie eingebunden sind in die "vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anstellungsträgern und Mitarbeitern", ist jede betriebliche Mitarbeitervertretung mit der tarifpolitischen Vertretung von Arbeitnehmern überfordert. Deshalb müssen die Mitarbeitervertretungen das Ansinnen kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger zurückweisen, sie als vermeintlich gleichberechtigten Vertragspartner für kirchliche Tarifverhandlungen einzuspannen.
- an die Gewerkschaften:
Sich noch stärker den Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie glaubwürdig als gewerkschaftliche Interessenvertretungen anzubieten. Dazu ist es notwendig, kirchenspezifische Tarifverträge anzustreben, die den besonderen Bedingungen kirchlicher und diakonischer Arbeit gerecht werden.
Der Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil, Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten.
Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten und dazu gehören Tarifverträge.
Für die "Nordkirche" bedeutet das die Übernahme des KAT und tarifvertragliche - d. h. durch Gewerkschaften und Anstellungsträger ausgehandelte Überleitungsvereinbarungen für nicht tarifgebundene Mitarbeitende.
Vorstand und Tarifkommission des vkm Deutschland Landesverband Nordelbien
Arbeitsrechtliche Kommission der Pommerschen Evangelischen Kirche
Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
vkm Mecklenburg/GKD Gewerkschaft Kirche und Diakonie
GKD Gewerkschaft Kirche und Diakonie -Bundesvorstand-
Kontaktadresse:
vkm Deutschland, Glißmannweg 1, 22457 Hamburg
Telefon: (0 40) - 651 43 80
Telefax: (0 40) - 651 11 19
E-Mail: info@vkmdeutschland.de
Rostock, den 21. November 2008