- Keine Kassenerstattung von rezeptfreien Medikamenten
Auch chronisch Kranke müssen ihre rezeptfreien Medikamente nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts selbst bezahlen.
Das Urteil geht auf den Fall eines 74 -Jährigen zurück. Der Kläger leidet an chronischer Bronchitis und nimmt deshalb seit 25 Jahren ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament ein. Seit der Gesundheitsreform übernimmt die Krankenkasse die monatlich 28,80 € für das Präparat nicht mehr.
Der Rechtsanwalt des Klägers war der Ansicht, das führe zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der chronisch Kranken. Der Kläger könne nicht nachvollziehen, weshalb nachweislich sichere und in der Anwendung undbedenkliche Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen worden seien und damit dem Kranken nicht mehr erstattet werden.
Nach mehreren Instanzen entschied das Bundessozialgericht nun: "diese Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz und auch nicht gegen Europäisches Recht".