- LAG Baden-Württemberg: Zustimmungsverweigerung per E-Mail
Die Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrates gegen eine personelle Maßnahme entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot aus § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG, wenn diese in elektronischer Form ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne von § 126a BGB übermittelt wird. [LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.08.2008 - 5 TaBV 8/07]