Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat vor dem Arbeitsgericht Bielefeld Klage gegen die Gewerkschaft ver.di eingereicht. Anlass war ein Aufruf von ver.di an die Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld die Arbeit niederzulegen.

Die EKvW strebt nun ein Grundsatzurteil hierzu an, da ihrer Auffassung nach der kirchliche Dienst nicht bestreikbar sei, sondern sein Tarifrecht über eine mehrheitliche Einigung, den sogenannten dritten Weg, regele. Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen zur Tarifbestimmung im Bereich der Kirche seien paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt, so dass keine Seite die andere überstimmen könne.

Ver.di will vor allem gegen Lohndumping in der Pflege vorgehen und fordert die tarifliche Anpassung des kirchlichen an den öffentlichen Dienst. Außerdem verspricht man sich Klärung in der Frage, ob das Recht auf Streik schwerer wiegt als das Sonderrecht der Kirche.

Über die Klage der EKvW will das Bielefelder Arbeitsgericht Anfang November entscheiden.

[Quelle: arbeitsrecht.de]