Die Weltwirtschaft befindet sich in einer tiefen Krise. Massive Fehlentscheidungen im Management größerer Konzerne haben dazu beigetragen, Risiken zu unterschätzen. Mit dem ausschließlichen Blick auf den Aktienmarkt und die Interessen der Anteilseigner wurden Entscheidungen getroffen, deren Folgen nun die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbaden müssen. Sie sind völlig unzureichend an für sie lebenswichtigen Entscheidungen beteiligt. Die Forderung nach Ausbau der demokratischen und gesamtgesellschaftlichen Partizipation macht oftmals an den Betriebstoren halt.
Dieses gilt nicht nur in der freien Wirtschaft und in Kapitalmärkten, sondern auch im Bereich der Kirche und Diakonie.

So stellen wir als Gewerkschaft für Kirche und Diakonie häufig fest, dass unternehmerische Entscheidungen gegen den Willen von Mitarbeitervertretungen getroffen werden bzw. diese erst gar nicht mit in die Entscheidungsfindung und Entscheidungsphase einbezogen werden. Dieses ist nicht zuletzt die Folge, dass das Mitarbeitervertretungsgesetz dahingehend stiefmütterlich behandelt wird.
Im Rahmen der "kleinen Novellierung" des MVG haben wir als Gewerkschaft für Kirche und Diakonie versucht, massiv den § 23 a Wirtschaftsfragen für die Mitarbeitervertretungen weiter auszubauen.
Dieses wurde erneut von Seiten der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland abgelehnt.

Die Gewerkschaft für Kirche und Diakonie hat gefordert und fordert weiterhin effektive Mitbestimmungsstrukturen für die aktive Mitgestaltung in den Einrichtungen und Betrieben.

- Für die mitwirksame Kontrolle in wirtschaftlichen Fragen.
- Für die Demokratisierung in Kirche und Diakonie.

Dazu ist eine partnerschaftliche, gemeinschaftliche Unternehmensstruktur nötig. Diese basiert auf einem uneingeschränkten Gleichgewicht von Dienststellen, Kirche diakonisch und verfasstkirchlich sowie Arbeitnehmervertretern in Mitarbeitervertretungs- und Aufsichtsorganen.

Somit fordern wir eine breite Diskussion innerhalb der Arbeitnehmerschaft der Mitarbeitervertretungen sowie den Dienststellenleitungen des Arbeitgeberverbandes und der Synoden, sich dieser Frage konstruktiv und positiv für eine diakonisch partnerschaftliche Dienstgemeinschaft zum Wohle der Einrichtung und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen.

Für den Vorstand:


Hubert Baalmann
(Verbandssekretär)