- Pflegehelferin isst Teewurst und wird fristlos entlassen!
Hannover. Ein hannoversches Pflegeheim hat einer Beschäftigen fristlos gekündigt, weil sie ein Stück Teewurst entwendete. Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um die Caritas Seniorendienste Hannover, bei der Entlassenen um eine schwer behinderte Frau. Sabine T. war seit 18 Jahren als Pflegehelferin im Seniorenzentrum St. Martinshof in Hannover-Misburg beschäftigt. Während einer Frühstückspause nahm die 40-Jährige sich vor einigen Monaten aus dem Kühlschrank eine Teewurst, die eigentlich für die Bewohner bestimmt war, und schmierte sich damit ein Brot. Dabei wurde sie beobachtet - und erhielt die Kündigung.
"Hannover hat jetzt seinen Teewurst-Fall", sagt die Anwältin der Entlassenen, Sabine Kiemstedt. "Ich bin erschüttert, wie manche Arbeitgeber mit Arbeitnehmern umgehen, die sich seit Jahren für den Betrieb eingesetzt haben." Der Arbeitgeber indessen spricht von Diebstahl. "Was sie getan hat, ist strikt untersagt", sagt Hans-Henning Pflüger, Anwalt der Caritas. "Da muss man einfach reagieren." Ob sich die Frau in der Vergangenheit an die Regeln des Hauses gehalten habe, sei dabei völlig unmaßgeblich. "Wir reden hier über Diebstahl, da kann es kein erstes oder zweites Mal geben." Wegen anderer "völlig abstruser Vorwürfe" habe die Frau bereits in der Vergangenheit Abmahnungen erhalten, sagt die Anwältin. "Das zeigt, dass man sie mit allen Mitteln loswerden wollte." Die Betroffene wollte am Donnerstag zu den Vorwürfen nichts sagen.
Für Dienstag, 1. Dezember, ist vor dem Arbeitsgericht Hannover ein Gütetermin anberaumt worden. "Der Fall reiht sich ein in die Kette von Verfahren, die in der vergangenen Zeit bundesweit die Öffentlichkeit beschäftigt haben", sagt der Sprecher des Arbeitsgerichts, Kilian Wucherpfennig. Die Rede ist von so genannten Bagatellkündigungen. Es begann mit dem Pfandbon-Fall: Einer Supermarkt-Kassiererin aus Berlin war nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hatte. Eine Sekretärin musste gehen, weil sie von einem Chef-Imbiss ein Frikadellen-Brötchen genommen hatte. Eine Altenpflegerin in Radolfzell am Bodensee erhielt jüngst die Kündigung, weil sie sich unerlaubterweise sechs Maultaschen eingepackt hatte. Oft gaben die Arbeitsgerichte den Arbeitgebern recht. Im Pfandbon-Fall hat aber jetzt das Bundesarbeitsgericht die Revision zugelassen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Sie dürfte Modellcharakter für Kündigungsklagen nach Bagatellvergehen haben.
20.11.2009 / HAZ Seite 1 Ressort: POLI TIK