- Tarifinfo KAT
Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
die Gewerkschaft für Kirche und Diakonie - vkm Deutschland- mit seiner Tarifkommission im Landesverband Nordelbien hat sich mit dem Arbeitgeberverband (VKDA – NEK) auf den Änderungstarifvertrag Nr. 4 geeinigt.
Dieses bedeutet, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die in den Geltungsbereich des kirchlichen ArbeitnehmerInnen Tarifvertrag (KAT) fallen, nunmehr:
eine lineare Erhöhung zum 01. Juli 2010 rückwirkend um 1,4 % erhalten,eine lineare Erhöhung zum 01. Juli 2011 um weitere 1% erhalten,die Laufzeit ist bis mindestens 30. Juli 2012,eine Einmalzahlung von 240 Euro für alle Einkommensstufen ab Oktober 2010.
Diese Einmalzahlung erhalten alle Kolleginnen und Kollegen, die am 14. September 2010 bereits ein Arbeitsverhältnis bei dem derzeitigen Arbeitgeber hatten.
Die Zahlung erfolgt im Oktober 2010.
Der Anspruch reduziert sich um 1/6 für jeden Kalendermonat zwischen Juli und Dezember 2010, in dem die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Entgeltzahlung nach dem Mutterschutzgesetz gegen einen Anstellungsträger aus dem Geltungsbereich des KAT hatte.
Ausgleich der Besitzstandsverkürzungen 2010/ 2011.
Gemäß unseres Tarifvertrags Überleitung zum KAT erhalten alle Arbeitnehmerinnen, deren monatliche Besitzstandszulage gekürzt wird, für den Zeitraum 1.Juli 2010 bis 30. Juni 2011, sowie 1. Juli 2011 bis 30.Juni 2012 einen Anspruch auf ein 12-faches des Betrages, um den die Besitzstandszulage gekürzt wird.
Diese Ausgleichszahlung ist fällig für die Entgeltzahlung für den Monat Dezember 2010, bzw. Dezember 2011.
Wichtiger Hinweis:
Alle die Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund eines Mini-Jobs, einer Erwerbsminderungsrente oder eines sonstigen Einkommens eine Jahreshöchstverdienstgrenze haben, sei aus gewerkschaftlicher Sicht angeraten, kurzfristig mit der Personalabteilung darüber Einvernehmen zu erzielen, dass die Nachzahlung für den Zeitraum Juli bis Oktober 2010, sowie die Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro (prozentual runterzurechnen) durch Reduzierung der zu leistenden Arbeitsstunden ausgeglichen wird.
Somit können Sie auf diesem Wege Ihre Jahreshöchstgrenze für den Hinzuverdienst abfangen und müssen dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile bei Ihrer Einkommenssteuererklärung oder bei einer Rentenrückrechnung erwarten.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
der Änderungstarifvertrag Nr. 4 enthält noch weitere redaktionelle Änderungen. So werden wir Ihnen in den nächsten Tagen eine umfangreiche detaillierte Darstellung dieses Änderungstarifvertrages zukommen lassen.
Bei der Bewertung dieses Abschlusses ist aus Sicht der Tarifkommission vkm rechnerisch festzuhalten, dass das Gesamtvolumen entsprechend er jeweiligen persönlichen Entgelte eine Steigerung von 3,0 bis 3,5 % auf zwei Jahre festzuhalten ist.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihre Geschäftsstelle als auch die Tarifkommission des vkm Nordelbien gerne zur Verfügung.
Im Auftrage
Hubert Baalmann
Verbandssekretär