- Tarifvertrag im Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg
Beim Gesundheitsdienstleister, so nennt er sich selber, der Agaplesion Unternehmensgruppe mit verschiedenen Versorgungsangeboten für Menschen jeden Alters geht es um ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, Rehabilitation, Tageskliniken. Unter der Firmierung Diakonieklinikum Hamburg haben sich nunmehr die Krankenhäuser Alten Eichen, Bethanien und Elim als neues Krankenhaus in Hamburg-Eimsbüttel zusammengetan. Das Diakonieklinikum ist nach eigenen Angaben Mitglied dieses christlichen Gesundheitskonzerns Agaplesion und war damit nicht tarifgebunden. Das neue Unternehmen orientierte sich durch die individuellen Arbeitsverträge an der AVR DW EKD (Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland).
Das Diakonieklinikum Hamburg war auch nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes VKDA oder eines anderen Arbeitgeberverbandes. Aufgrund dieser rechtlichen Tatsache war es den ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Diakonieklinikums möglich, ihre Forderungen nach einem Tarifvertrag durch Warnstreiks und kreative Mittagspausen darzustellen. So ist es nun der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie gelungen, mit verdi zusammen einen Tarifvertrag zur Einführung des Kirchlichen Tarifvertrages Diakonie (KTD) im Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg gGmbH einzuführen.
Dieses bedeutet nun rechtlich, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die ab diesem Zeitpunkt neu beginnen, den KTD pur erhalten. Die derzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen erhalten eine Übergangsregelung aus der sich ergibt, dass die Beschäftigen im DKH annähernd durch den Umstieg von der AVR DW EKD zum KTD eine bessere/höhere Vergütung erhalten. In einzelnen Berechnungen seitens des vkm wurden zwischen den beiden Arbeitsvertragsreglungen eine Differenz von bis zu 500 Euro brutto festgestellt. Dieses ist nun durch eine Angleichung in zwei Schritten ab dem 1. Oktober 2011 und dem 1. April 2012 auf das 100 %ige Entgelt des KTDs tarifiert. Darüber hinaus bekommen die Beschäftigten nunmehr beginnend ab dem 01.01.2012 eine betriebliche Altersvorsorge bei der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK).
Gesondert geregelt ist auch, dass Beschäftigte bei ihrer 38,5 Stundenwoche bleiben, sofern sie vollbeschäftigt sind. Der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie ist es gelungen, eine abgewandelte Treueleistung gemäß § 23 KTD zu tarifieren. So erhalten die ArbeitnehmerInnen nicht mehr ein steuerpflichtiges Entgelt, sondern bekommen im Sinne und gemäß des Tarifvertrages KTD zusätzliche Erholungsurlaubstage anteilig zu ihren Beschäftigungszeiten.
Die in stationären Einrichtungen immer wieder auftretenden Schwierigkeiten bei der Rufbereitschaft und Bereitschaftsdiensten wurden jetzt auch für die Beschäftigten der DKH in die Regelungen der zweistufigen Zulagen für Bereitschaftsdienste überführt.
Durch die individualvertragliche Arbeitsregelung (derzeit AVR) erhalten alle ArbeitnehmerInnen eine schriftliche Mitteilung, die ihre persönlichen Daten betreffen, wann und wie sie zum KTD wechseln. Jeder Beschäftigte hat die Möglichkeit, sich einmalig für den Wechsel zum KTD zu entscheiden. Nach Aussagen der Tarifkommission der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie ist damit zu rechnen, dass die überwiegende Zahl der ArbeitnehmerInnen diese Möglichkeit nutzen werden und ab dem 1. Oktober 2011 ihren Arbeitsvertrag individualrechtlich dahingehend verändern und damit perspektivisch das gesamte Diakonieklinikum Hamburg als tarifgebundenes Unternehmen mit motivierten Mitarbeitern wachsen lassen.
Es gilt jetzt abzuwarten, ob die Agaplesion-Gruppe auch für ihre anderen Einrichtungen eine Überleitung und Einführung eines einheitlichen bundesweit geltenden Kirchlichen Tarifvertrages Diakonie zur Anwendung bringen will.
Die Gewerkschaft für Kirche und Diakonie wird alles daran setzen, dass dieses so eintreten möge.
Für die Tarifkommission
Hubert Baalmann