- Neues Urteil: Geringere Betriebsrente wegen Teilzeitarbeit
Wer in den letzten Jahren vor der Rente weniger arbeitet, muss damit rechnen, dass seine Betriebsrente geringer ausfällt. Das kann auch für die Altersteilzeit gelten, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer nach 45 Jahren in Vollzeitarbeit mit seinem Arbeitgeber für die letzten 3 Jahre seines Berufslebens Altersteilzeitarbeit vereinbart. Im Anschluss bezog er die gesetzliche Altersversorgung und eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber kürzte die Betriebsrente, weil sein Mitarbeiter in den letzten Jahren nicht voll gearbeitet hatte. Der Mann klagte gegen die Kürzung. Das Gericht wies die Klage aber zurück. Es müsse ein Unterschied gemacht werden zwischen Personen, die bis zum Schluss voll arbeiteten, und solchen, die nur in Teilzeit tätig gewesen seien (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, Az.: 4 Sa 444/05).