Weil das elektronische Lohnsteuerverfahren 2011 nicht voll in Kraft treten kann, soll die letzte Papierlohnsteuerkarte für zwei Jahre gelten.

Schluss mit dem Einwurf der Lohnsteuerkarte

Seit 2005 ist die frühere Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte durch eine elektronische Übermittlung dieser Daten an die Finanzverwaltung ersetzt worden (ElsterLohn I).
Damit beschränkt sich der Zweck der Lohnsteuerkarte auf ihre Vorderseite, die dem Arbeitgeber die für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs erforderlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Verfügung stellt.

Das Verfahren "ElsterLohn II" soll die noch verbliebene Restfunktion der Lohnsteuerkarte ab 2011 durch ein automatisiertes Verfahren ersetzen.

Nach dem aktuellen Sachstand ist jedoch davon auszugehen, dass die erforderliche Datenbank nicht pünktlich zur Verfügung stehen wird. Der elektronische Datenzugriff des Arbeitgebers auf die persönlichen Steuerabzugsmerkmale des Mitarbeiters beim Bundeszentralamt für Steuern wird sich deshalb wahrscheinlich um ein Jahr nach hinten verlagern.

Trotzdem sollen für 2011 keine neuen Papierlohnsteuerkarten mehr verteilt werden. Vielmehr soll die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein.

Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG