Zu viel getrunken und eine rote Ampel überfahren - die Konsequenzen aus einem solchen Verhalten zeigt aktuell das Beispiel der Ratsvorsitzenden der EKD Margot Käßmann: Freiwilliger Rücktritt nach Führerscheinentzug. Passiert dies einem Arbeitnehmer, der im Job auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann eine Kündigung die Folge sein.

Führerscheinentzug- Folgen für den Job
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Arbeitnehmern, die ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ein personenbedingter Kündigungsgrund.

Wann ist eine Kündigung möglich?
Die Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann und andere Überbrückungsmaßnahmen nicht zumutbar sind.
Ist die Fahrtätigkeit nicht Hauptpflicht (wie beim Kraftfahrer), sondern nur Voraussetzung, um zum Ort der Arbeitsleistung zu gelangen (Außendienstmitarbeiter), könnte der Arbeitnehmer zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen Kündigung dem Arbeitgeber anbieten, dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln tätig werden oder auf eigene Kosten einen Fahrer einsetzen könne.
Wird die Fahrerlaubnis nur vorläufig entzogen, werden dem Arbeitgeber bis zur endgültigen Entscheidung Überbrückungsmaßnahmen eher zugemutet.
Häufig denkt der Arbeitgeber eines Kraftfahrers, der die Fahrerlaubnis verloren hat, an eine fristlose Kündigung. Diese bedarf, abgesehen von der zweiwöchigen Ausschlussfrist in § 626 Abs. 2 BGB, eines wichtigen Grundes, der so wichtig ist, dass nicht einmal die Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist. Hier muss der Arbeitgeber zuerst prüfen, ob zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zugewartet und dem Arbeitnehmer eine andere Arbeit zugeteilt werden kann.