Erfurt/Hannover (epd). Eine muslimische Stellenbewerberin ist am 19. August mit ihrer Diskriminierungsklage gegen das Diakonische Werk Hamburg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gescheitert. Die Deutsche türkischer Herkunft hatte die kirchliche Einrichtung auf Entschädigung verklagt, weil sie sich bei einer Stellenbewerbung wegen ihrer Religion und Herkunft diskriminiert fühlte. Das Gericht entschied aber nicht über den Diskriminierungsvorwurf. Die Bewerberin habe wesentliche Berufsqualifikationen der Stellenbeschreibung nicht erfüllt, so die Richter.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie begrüßten das Urteil. (AZ: 8 AZR 466/09)