Arbeitnehmern kann es den Job kosten, wenn sie in E-Mails von Vorgesetzten herumschnüffeln.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az.: 11 Sa 54/09), auf das der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in Berlin hinweist. Demnach rechtfertigt es eine fristlose Entlassung, wenn Mitarbeiter sich unerlaubterweise Zugriff auf die elektronische Korrespondenz einer Führungskraft verschaffen.

In dem Fall hatte ein EDV-Administrator seine Zugriffsrechte missbraucht und vertrauliche E-Mails eines Geschäftsführers ausgedruckt. Der Mitarbeiter war bereits mehrfach wegen ähnlicher Vergehen abgemahnt worden. Daraufhin entließ die Firma den Mann fristlos - zu Recht, wie die Richter entschieden. Ein solcher Missbrauch von Zugriffsrechten stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar.