Eine alte und teilweise kaputte Schreibmaschine ist für die Arbeit eines Betriebsrats unzumutbar. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat stattdessen einen Computer zur Verfügung stellen. So urteilte das Kieler Landesarbeitsgericht (LAG) in einem aktuellen Fall.

Schreibmaschinen haben ausgedient.
Eine derartige Schreibmaschine gehöre zur Steinzeit der Bürokommunikation, so das Kieler LAG. Der Arbeitgeber müsse dem Betriebsrat stattdessen einen Computer zur Verfügung stellen, wenn er bei betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben selber auch einen benutze (Az. 3 TaBV 31/09).

Im konkreten Fall ging es um den Betreiber von bundesweit rund 10.000 Drogeriemärkten und den neunköpfigen Betriebsrat, der für mehr als 300 Mitarbeiter in Schleswig-Holstein zuständig ist. Dieser musste bislang Einladungsschreiben zu Betriebsratssitzungen mit der jeweiligen Tagesordnung, Protokolle und Beschlüsse sowie die monatlichen Informationsblätter mit der Hand oder auf einer 22 Jahre alten Schreibmaschine schreiben.

Das Urteil des LAG
"Das ist angesichts des Umfangs der anfallenden Aufgaben im Zeitalter der EDV unzumutbar und degradierend", entschieden die Kieler Richter. "Niemand schreibt heutzutage mehr - längere - Texte per Hand oder gar mit Federkiel." Ein handschriftliches Sitzungsprotokoll anzufertigen und es mit einer elektrischen Schreibmaschine zu übertragen sei eine unvertretbare, degradierende Verschwendung von Arbeitszeit.

Das LAG bestätigte damit eine gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung, gegen die der Arbeitgeber Beschwerde eingelegt hatte. Eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.